Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA zu beantragen. Übergangsfrist für Inbetriebnahmen im Jahr 2017: Antragsteller, die ihre Heizungsanlage 2017 in Betrieb nehmen, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen. Bei Inbetriebnahmen im Jahr 2018: Für Anlagen, für die 2017 der Auftrag erteilt bzw. der Vertrag abgeschlossen wurde. Hier gilt eine besondere Regelung

Was wird gefördert?

Errichtung und Erweiterung von Solarthermieanlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche zur:

  • Ausschließlichen Warmwasserbereitung
  • Ausschließlichen Raumheizung
  • Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • Zuführung der Wärme in Wärmenetze
  • Zuführung der Kälte in Kältenetze
  • Solaren Kälteerzeugung

Mehr dazu finden Sie unter Bafa.de