„Bei Solarkollektoranlagen zur Raumheizung ist ab dem 1. September 2011 der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage Fördervoraussetzung.“ (Richtlinie des Marktanreizprogramms vom 11.März 2011)  Mitte August 2011 wurde folgende nachstehende Fußnote ergänzt: „Sofern lediglich die Solar-Basisförderung beantragt wird, ist die Vornahme eines hydraulischen Abgleichs und die Installation einer Umwälzpumpe entsprechend der Effizienzklasse A im Heizkreis nicht Fördervoraussetzung.“ Es wird als kein hydraulischer Abgleich benötigt.

Da sieht man leider, dass sich diese Herrn mit der Technik nicht auseinander gesetzt haben. Eine elektronisch geregelte Umwälzpumpe geht an oder aus. Dabei liefert sie immer den gleichen Volumenstrom, egal wie gerade die Sonne scheint. Mag sein, dass die Pumpe etwas weniger Strom frist, aber eine „einfache“ Umwälzpumpe, kann durch einen Regler „angepulst“ werden und so die Drehzahl der Pumpe entsprechend der Sonneneinstrahlung eingestellt werden. Das Resultat ist eine höhere solare Ausbeute der Sonne.  Ein hydraulischer Abgleich macht nur bei min. drei Kollektorenfelder sind, wenn diese durch 1 Pumpe betrieben werden. Bei zwei Feldern werden diese immer im Tichelmann aufgebaut, so dass sich der Hydraulische Abgleich egalisiert.